Viele Unwägbarkeiten bei Mifid II, Fortschritte beim 2. Fimanog

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Die Richtlinie MiFID II verunsichert Makler und Vermittler und belastet den Geschäftsverlauf. „Die Inhalte der MiFID II sind bis jetzt nur in Umrissen erkennbar und das bereitet heftiges Kopfzerbrechen“, kommentiert Peter Härtling, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Ruhestandsplanung (DGfRP) die Lage Es müsse dringend Klarheit geschaffen werden, ansonsten komme das Geschäft der Makler und Vermittler zum Erliegen.

Erst Mitte des Jahres wird mit einer Klarstellung von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums gerechnet, welche Inhalte von MiFID II in die Finanzanlagenvermittlerverordnung für Vermittler mit Zulassung nach § 34 f Gewerbeordnung (GewO) übernommen werden. Dazu gibt es einen Pflichtenkatalog bei MiFID II, der aber beispielsweise nicht vorschreibt, dass die gesamten Qualifikationsanforderungen oder alle Provisionsregelungen übernommen werden müssen.

Künftig deutlich mehr Arbeit zu erwarten
„Es wird eine politische Entscheidung sein, was aus der europäischen Richtlinie in deutsches Recht übernommen oder welche Erleichterungen es für 34-f-Vermittler geben wird“, glaubt Peter Härtling. Sicher sei nur, dass „Anlagevermittler zukünftig deutlich mehr Arbeit damit haben werden, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen“.

Egal, ob Vermittler Investmentfonds selbst auswählen oder auf eine Vermögensverwaltung zurückgreifen: Wer seinen Kunden Investmentportfolios anbietet, sollte deshalb schon heute eine Servicegebühr verlangen. Diese kalkuliert ein, dass die Bestandspflegecourtage aus den Fonds demnächst möglicherweise an die Kunden weitergeben werden soll. „Kommt das Gesetz mit allen Vorgaben, ist man dann vorbereitet“, sagt Härtling. „Kommt es nicht, kann im Nachhinein immer noch rabattiert werden.“ Eine andere Möglichkeit sieht Peter Härtling darin, heute schon Honorarkonten anzubieten, bei denen Bestandscourtagen rückerstattet werden. „Aus unserer Sicht beschneidet man damit im Moment allerdings unnötig sein Einkommen“, so Härtling.



Regierung liefert Vorschläge zum 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz
Bewegung gibt es hingegen beim Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz oder auch 2. Fimanog. Hier gabe es kürzlich eine Anhörung des Finanzausschusses, bei der diverse Parteien anwesen und ihre Einschätzung abgeliefert haben. Inhalt der Sitzung: Die Produktinformationsblätter für Wertpapiere. Nachfolgend einige Stimmen zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung:

Ziel: Standardisiertes Produktinformationsblatt einführen
Wertpapierexperten haben die Absicht der Koalition, mit vereinfachten Produktinformationsblättern die Aktienkultur in Deutschland zu fördern, überwiegend positiv beurteilt. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch zu dem von der Bundesregierung eingebrachten "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte" (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 18/10936) begrüßte das Deutsche Aktieninstitut den als Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vorliegenden Vorschlag der Koalition, ein standardisiertes Produktinformationsblatt einzuführen.

Dieses könne es kleinen Banken erleichtern, wieder in Einzelaktien zu beraten. "Dies wäre ein wesentlicher Beitrag zur Aktienkultur in Deutschland", so das Institut. Auch Professorin Dörte Poelzig (Universität Passau) begrüßte den Vorschlag grundsätzlich, "da die Schutzbedürftigkeit der Privatanleger bei der Anlageberatung zu Aktien, die an einem organisierten Markt gehandelt werden, im Vergleich zu anderen Finanzinstrumenten geringer ist". Das Informationsbedürfnis der Anleger beschränke sich im Wesentlichen auf Risiken, Chancen und Rechte, die allgemein mit Aktien und nicht mit dem konkret empfohlenen Einzelwert verbunden seien.

Informationen zu verschiedensten Finanzprodukten an einem Ort abrufen
Dagegen steht die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz einem "Gattungs-Produktinformationsblatt" "eher kritisch" gegenüber, da nur allgemeine Informationen gegeben würden und auf die spezifischen Merkmale einer Aktie nicht eingegangen werde. Die Schutzvereinigung schlug die Einrichtung eines elektronischen Registers mit Produktinformationsblättern vor, so dass auch selbst entscheidende Anleger jederzeit die gewünschten Informationen zu den verschiedensten Finanzprodukten an einem einzigen Ort abrufen könnten.

Bisherige Protokolle eher hinderlich
Auch ein anderes Ziel des Gesetzentwurfs, das bisherige Beratungsprotokoll für Anleger durch eine Geeignetheitserklärung zu ersetzen, wurde unterschiedlich beurteilt. In der Erklärung muss erläutert werden, wie die Beratung auf Präferenzen, Anlageziele und andere Merkmale des Kunden abgestimmt wurde. Die bisherigen Beratungsprotokolle seien eher hinderlich gewesen und hätten zudem dazu geführt, dass sich die Beweissituation von fehlerhaft beratenen Anlegern verschlechtert habe, so die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz.

Ausstieg aus der Provisionsberatung gefordert
Grundsätzliche Änderungen verlangte die Verbraucherzentrale (Bundesverband) und empfahl, innerhalb von fünf Jahren eine Abkehr von der Provisionsberatung vorzunehmen. Der Ausstieg aus der heute üblichen Provisionsberatung sei mit Blick auf die Schäden für Verbraucher und die resultierenden volkswirtschaftlichen Schäden unausweichlich. Die Übergangsfrist gebe den Filialbanken Zeit, ihre wirtschaftliche Abhängigkeit von Provisionserlösen zu verringern "und gesamtgesellschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln".

Quellen: Deutscher Bundestag, Deutsche Gesellschaft für Ruhestandsplanung; Bild: © Deutsche Börse



Autor(en): versicherungsmagazin.de

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