Wie ein neuer Generationenvertrag für die Pflege aussehen könnte

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Um die Pflege in Deutschland finanziell langfristig zu sichern, verfolgt der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) eine Finanzreform, die generationengerecht sein soll. Das heißt: Ein neuer Generationenvertrag soll sowohl die Belastung der Älteren durch steigende Eigenanteile abfedern, als auch die Jüngeren beim Aufbau einer privaten Eigenvorsorge unterstützen. So könnte der Beitragssatz zur Pflegeversicherung auf dem heutigen Niveau von circa drei Prozent stabilisiert werden.

Der Vorschlag des PKV-Verbandes will eine Brücke zwischen den Generationen bauen. Denn wer die Pflege sozial gerecht reformieren will, dürfe nicht nur an die heutigen Pflegebedürftigen denken, so der Verband. Genau da aber liege die Schwäche vieler anderer aktuell diskutierter Modelle: Ob Sockel-Spitze-Tausch, Pflege-Vollversicherung oder Zuschüsse aus Steuergeldern – all diese Vorschläge würde die Jüngeren noch stärker belasten und zudem den Wirtschaftsstandort Deutschland schwächen, ist der PKV-Verband überzeugt.

Was der neue Generationenvertrag beinhalten soll(te)

Und so stellt sich der PKV-Verband den neuen Generationenvertrag vor. Einige Details:
Das Umlageverfahren in der Pflege darf angesichts der demografischen Herausforderung nicht ausgebaut, sondern muss sinnvoll ergänzt werden und zwar durch eine Stärkung der Eigenverantwortung und der privaten Vorsorge. Dabei kann auf kapitalgedeckte private Pflegeversicherungen zurückgegriffen werden.

Um der gesamten Bevölkerung den Zugang zur privaten Pflegevorsorge zu ermöglichen und die Zumutung von mehr Eigenvorsorge sozialpolitisch akzeptabel zu gestalten, sind unterschiedliche Förderinstrumente denkbar:

  1. Für einen angemessenen Leistungsumfang sollten Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung steuerlich in voller Höhe geltend gemacht werden können.
  2. Die kollektive Absicherung des Pflegerisikos beispielsweise über Betriebe könnte als Tatbestand im Einkommensteuergesetz verankert werden. Dies wäre ein Anreiz für Arbeitgeber, ihren Belegschaften eine kollektive Absicherung für den Pflegefall zu verschaffen.
  3. Wer von der Steuerbegünstigung privater Pflegevorsorge nicht profitiert, weil er keine oder nur wenig Steuern zahlt, sollte einen Zuschuss erhalten. 
  4. Bereits Älteren, denen ein Einstieg in eine Pflegezusatzversicherung zum Neugeschäftsbeitrag zu hoch ist, könnte über einen Einmalbeitrag ermöglicht werden, sich ein günstigeres Einstiegsalter und damit eine deutlich niedrigere Prämie zu sichern.

Wer auf solidarische Unterstützung angewiesen ist

Für bereits Pflegebedürftige (jeden Alters, auch Kinder) oder pflegenahe Jahrgänge könnte eine Übergangslösung vorgesehen werden: Menschen, die infolge ihres hohen Alters (statistisch ab 80 Jahre) mit hoher Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig
werden, können für die in den kommenden Jahren steigenden Pflegekosten nicht mehr vorsorgen oder Pflegezusatzversicherungen abschließen. Sie sind auf solidarische Unterstützung angewiesen.

Den Älteren dürfte insgesamt schwer zuzumuten sein, sie mit den erwarteten Kostensteigerungen in der Pflege in den kommenden Jahren allein zu lassen. Das Wachstum der Eigenanteile könnte für diese Gruppe durch eine regelmäßige Dynamisierung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zumindest begrenzt werden.

Degressive Dynamisierung in kleinen Schritten denkbar

Als weitere Option im Rahmen eines sozialverträglichen Übergangsszenarios wäre eine degressive Dynamisierung der gesetzlichen Pflegeversicherung für die Geburtsjahrgänge 1949 bis 1969 (das heißt die 79- bis 50-Jährigen) in kleinen Schritten denkbar: Die Endsiebziger könnten noch vergleichbare Leistungsanpassungen wie die über 80-Jährigen erhalten, bis die Leistungen der SPV mit dem letzten „Babyboomer“-Jahrgang (1969) eingefroren würden. Die Geburtsjahrgänge ab 1970 müssen dann die wachsenden Eigenanteile vollständig durch private Vorsorge absichern.

Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung

Autor(en): Versicherungsmagazin

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