Zum Leben zu wenig: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, fällt in Deutschland nicht in ein weiches soziales Netz. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist nach einer Berechnung des Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) "zu wenig zum Leben". Betroffen sind alle Berufstätigen, die ab dem 2. Januar 1961 geboren, also heute jünger als 52 Jahre alt sind. Für sie gilt, dass sie den Kopf buchstäblich unter dem Arm tragen müssen um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben.

So ist allein entscheidend, ob man nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden am Tag irgendeiner Beschäftigung nachzugehen. Dabei spielt der erlernte Beruf keine Rolle. Wer also so krank ist, keinerlei Tätigkeit mehr nachgehen kann, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente. Die halbe Rente erhalten diejenigen, die länger als drei Stunden, aber kürzer als sechs Stunden arbeiten können. In der Musterrechnung des DIA verdient ein 40-Jähriger 2500 Euro brutto und seit 20 Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Fällt er gesundheitlich aus, erhält er lediglich eine Rente von 1.037 Euro pro Monat. Davon müssen aber noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden. Wer einen nur einen Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente muss monatlich mit 518 Euro zurechtkommen.

Minirenten reichen nicht aus

Die meisten Betroffenen erhalten aber tatsächlich noch viel weniger wie aus dem aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung für 2012 hervorgeht. Vollrentner aus den alten Bundesländern erhalten 647 Euro und 642 Euro in den neuen Bundesländern. Bei der halben Erwerbsminderungsrente werden durchschnittlich 362 (342 NBL) Euro gezahlt. Auch wenn hier schon die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen sind, dürften diese Leistungen für ein selbstbestimmtes Leben vollkommen unzureichend sein.

Zudem scheitern viele Betroffene an mit ihrem Antrag. Nach Einschätzung der Gutachter der Rentenversicherung sind sie nicht krank genug. Im vergangenen Jahr wurden laut Rentenversicherung 355.968 Erwerbsminderungsrentenanträge "erledigt!. Davon wurden 148.598 Anträge abgelehnt - also fast 42 Prozent. Ein immer größeres Problem stellen hier psychische Erkrankungen dar. Nach einer Auswertung des Sozialverband VdK am Niederrhein werden 49 Prozent aller Anträge von psychisch Erkrankten von der Rentenkasse zunächst einmal abgelehnt. Und ihr Anteil ist in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Laut VdK ist bei 40 Prozent der Betroffenen die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, eine psychische Erkrankung die Ursache für den unfreiwilligen Ausstieg aus der Arbeitswelt. Immer stressigere Arbeitsbedingungen fordern anscheinend ihren Tribut. Und noch ein Probleme gibt es: Berufsanfänger haben in den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit gar keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Nur privater Schutz ist Ausweg
Aus dieser Misere gibt es nur einen Ausweg, meint das DIA: Den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Das sei ein "Muss", weil andernfalls nach Unfall oder schwerer Krankheit zwangsläufig der Ruin drohe. Das DIA rät, die BU-Police so früh wie möglich, am besten bei Eintritt ins Berufsleben abzuschließen, weil sonst die Prämien deutlich steigen würden. Einen weiteren wichtigen Grund für eine frühen Einstieg übersieht das Institut hingegen: Den Gesundheitszustand. Wer zu spät abschließt, der muss oftmals mit hohen Risikozuschlägen wegen Vorerkrankung rechnen oder er wird gar nicht mehr versichert.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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