Bewusstseinsstörung im Sinne der Bedingungen

740px 535px

Eine Versicherungsnehmerin (VN) stürzte nachts aus dem Fenster ihres Hauses. Nach dem Unfall konnte sie sich jedoch an nichts mehr erinnern, sondern wusste nur noch, dass ihr auf Grund hoher Temperaturen schlecht war und sie das Fenster öffnen wollte.

Der Versicherer verweigerte die Leistungen aufgrund des vereinbarten Ausschlusses von Bewusstseinsstörungen.

Das Gericht stellte klar, dass Bewusstseinsstörungen nicht automatisch eine Bewusstlosigkeit bedingen, sondern vielmehr alle Umstände damit umfasst sind, die es einer Person nicht mehr möglich machen, die allgemein gebotenen Sicherheitsvorkehrungen im Leben zu bewältigen. 

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf stimmte der Leistungsverweigerung des Versicherers zu. 

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/01) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

 

 

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

Alle Recht News