Grobe Fahrlässigkeit hat seine Folgen                          

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Werden die in einem Korb des Versicherungsnehmers (VN) befindlichen Kfz-Schlüssel aus einem nicht abgeschlossenen Aufenthaltsraum während der Arbeit gestohlen und anschließend das Fahrzeug, liegt ein grob fahrlässiges Verhalten des VN vor.

Der Versicherer wandte aufgrund der groben Fahrlässigkeit die gesetzlich mögliche Quotelung an und erstattete dem VN nur 50 Prozent der Versicherungsleistung.

Nach Ansicht des Gerichts war diese Quotelung nicht zu beanstanden, denn der VN hätte die Möglichkeit gehabt, die Schlüssel sicher und verschlossen aufzubewahren.

Die Klage des VN hatte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz keinen Erfolg!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/51) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

Zum Themenspecial "Kfz-Versicherung"

 

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