Haftpflichtversicherung: Wenn ein Baum umstürzt

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Ein Baum stürzte auf ein am Grundstück geparktes Fahrzeug. Der Fahrzeugbesitzer verklagte den Grundstücksbesitzer auf Schadenersatz. Dieser bestritt ein Verschulden, da er die Bäume auf seinem Grundstück von einem Nachbarn regelmäßig anschauen ließ.

Im Gerichtsverfahren stellte sich dann durch einen Sachverständigen heraus, dass der umgestürzte Baum bereits Erkrankungen aufwies, die ein Fachmann bei einer halbjährlichen Baumschau mit hoher Wahrscheinlichkeit gesehen hätte.

Das Landgericht (LG) Magdeburg hielt eine fachmännische Baumschau zweimal im Jahr für absolut zumutbar.

Die Klage des Geschädigten hatte vor dem LG Erfolg.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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