Das unerlaubte Entfernen nach einem Unfall vom Unfallort ist eine strafbare Handlung und stellt nach § 7 Ziff. V  Nr. 2  Allgemeinen Kraftfahrt-Versicherungsbedingungen (AKB) eine klare Obliegenheitsverletzung dar.

Ein Rückzahlungsanspruch des Versicherers (VR) nach § 426  Abs. 2  Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) würde allenfalls daran scheitern, wenn diese Obliegenheitsverletzung als entschuldbar angesehen werden könnte.

Hier ist jedoch nicht von einer entschuldbaren Handlung des VN auszugehen, da sich der Unfall in der Vornacht ereignete und der VN sich erst am Nachmittag des nächsten Tages bei der Polizei meldete, nachdem er von einer Anzeige wegen seiner Fahrerflucht erfahren hatte.

Der Klage des VR vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg wurde Recht gegeben.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/11) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen – Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: 
Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert