Krankentagegeld: Ist Mobbing AU?

740px 535px

Ein Versicherungsnehmer wurde in Folge von Mobbing krank. Sein Versicherer lehnte die Krankentagegeldleistung ab. Dies sei keine Erkrankung im Sinne der Bedingungen, argumentierte das Versicherungsunternehmen.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) sind psychische oder physische Reaktionen, die aufgrund Mobbingsituationen im Betrieb beim Versicherungsnehmer auftreten, sehr wohl als Krankheitswerte anzusehen die eine AU begründen.

Der Versicherer  wurde vom BGH zur Krankentagegeldleistungen gegenüber dem Versicherungsnehmer verurteilt.

 

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/20) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News