Macht der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss falsche Angaben zu seinem bisherigen durchschnittlichen Nettoeinkommen, kann der Versicherer (VR) die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern. Grundlage dafür ist das geltende Bereicherungsverbot.

Die VR-Klage wegen Anspruchs auf Krankentagegeld-Erstattung hatte vor dem Landgericht Berlin Erfolg.

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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert