Unfallversicherung: Verletzung beim Fußballspielen

740px 535px

Der Versicherungsnehmer zog sich beim Fußballspielen als Torwart einen Muskelriss zu, als er den Ball abschlug. Der Versicherer lehnte die Leistung mit der Begründung ab, der Unfallbegriff sei nicht erfüllt.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) München liegt jedoch eindeutig eine Einwirkung von außen auf den Körper vor, wenn der Muskel beim Aufprall von Fuß auf Ball einen Schaden erleidet.

Die Klage des Versicherungsnehmers hatte vor dem OLG Erfolg. Der Versicherer musste in die Unfallregulierung eintreten.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/45) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten. 

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News