Versicherungsschutz bei Kinderbetreuung

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Kinder, die in behördlich genehmigten Tageseinrichtungen untergebracht sind, genießen automatisch Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Es spielt keine Rolle, ob der Betreuungsvertrag mit den Eltern privat, also durch vollständige Kostenübernehmae der Eltern, geschlossen wurde.

Seit 2005 ist die Kindertagespflege der gesetzlichen Unfallversicherung unterstellt, demnach wird nur die behördliche Genehmigung der Betreuungsperson vorausgesetzt.

Die Klage gegen den Unfallversicherungsträger hatte Erfolg!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/18) erhalten Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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