Wann eine unberechtigte Kündigung wirksam wird

740px 535px

Ein Makler kündigte im Auftrag seines Kunden aus Unwissenheit zu einem falschen Ablaufdatum unter Vorlage des mit dem Kunden abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrags.

Der Versicherer wies die unberechtigte Kündigung erst einen Monat nach dem Eingang zurück und bestand auf einer Vertragsfortsetzung für die restliche Laufzeit.

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe sah die Unverzüglichkeit als nicht gegeben an und bestätigte die Kündigung.

Der Makler erhielt vor dem OLG Recht.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/15) erhalten Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News