19.01.2023 Recht
Rücktrittsanforderungen nach § 19 VVG
Nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertraggesetz (VVG) ist der Versicherer zum Rücktritt wegen vorvertraglich falscher Angaben nur dann berechtigt, wenn er den Versicherungsnehmer gesondert auf die Folgen von Anzeigepflichtverletzungen hingewiesen hat. Mehr
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