04.08.2021 Branche
BGH bestätigt Strafbarkeit von Cum-Ex-Aktiendeals
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sich die an den Cum-Ex-Geschäften beteiligten Börsenhändler strafbar gemacht haben. Damit bestätigten die Richter die beiden Verurteilungen durch das Bonner Landgericht. Mehr
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