06.03.2020 Branche
Wenn die Schenkung bereut wird
Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen - diese Redensart trifft nicht immer zu. Wer schon zu Lebzeiten sein Vermögen an Erben überträgt, etwa um Steuern zu sparen, kann später unter bestimmten Voraussetzung die Schenkung rückgängig machen. Welche das sind, wissen die Experten der Notarkammer Frankfurt am Main. Mehr
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