Dickes Pflichtenheft für den Vertrieb
Alexander Endlweber
Die AIFM-Richtlinie und das Vermögensanlagengesetz gelten für öffentlich angebotene Beteiligungen an geschlossenen Fonds sowie für Genussscheine und Namenschuldverschreibungen, nicht aber für Privatplatzierungen. Von den neuen Regelungen betroffen ist vor allem der Vertrieb, allen voran die Gruppe der bankenunabhängigen freien Berater.