Versicherer haben Beratungspflicht
Jürgen Evers
Anfragen wegen der Möglichkeiten einer Beitragsfreistellung erfordern eine sorgfältige Bearbeitung. Das Landgericht Landshut hat Grundsätze herausgearbeitet, unter welchen Umständen Versicherer und Vermittler im Personengeschäft wegen verletzter Beratungspflichten haften, wenn der Versicherungsnehmer wegen der Möglichkeiten einer Beitragsfreistellung anfragt.