Maklerhaftung bei Vertragsanfechtung

Jürgen Evers

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Bei fehlerhafter Beratung muss der Makler im Allgemeinen den Kunden so stellen, als habe der Versicherungsvertrag bestanden. Was aber gilt, wenn der Versicherer die Police wegen Maklerverschuldens wirksam angefochten hat? 

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