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Agio

Aufgeld, Ausgabeaufschlag.

1. Begriff: Differenz zwischen dem (höheren) Preis einer Anlageposition und ihrem Nennwert (Analog: Differenz zwischen dem höheren Auszahlungsbetrag einer Schuldposition und ihrem Nennwert). Das Agio wird in Geld oder in Prozent vom Nennwert ausgedrückt. Es kann vorausbezahlte Gebühren (z.B. Emissionskosten) und Provisionen (z.B. die Vertriebsprovision) enthalten.

2. Fallbeispiele und deren Behandlung im Jahresabschluss: Entsteht bei der Ausgabe neuer Aktien ein Agio, wird dieses in die Kapitalrücklage des Emittenten eingestellt und damit Bestandteil des bilanziellen Eigenkapitals. Ein Agio aus der Emission von Schuldverschreibungen wird in der Bilanz des Emittenten als passiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. In der Bilanz des Erwerbers wird ein beim Erwerb eines Wertpapiers gezahltes Agio als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Rechnungsabgrenzungsposten werden sodann über die Laufzeit verteilt aufgelöst und pro rata temporis in den Gewinn- und Verlustrechnungen des Emittenten und des Erwerbers erfasst. Siehe auch Disagio.

Autor(en): Jürgen Meisch

 

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