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Ausschlussklausel

1. Begriff: Klauseln in den Versicherungsbedingungen, die bestimmte Risikofälle von der Versicherung ausschließen. Ausschlussklauseln umfassen insbesondere nicht kalkulierbare Risiken, z.B. Krieg, und subjektive Risiken, z.B. Selbstmord.

2. Praxis: Im individuellen Versicherungsvertrag kann eine oder können u.U. auch mehrere Ausschlussklauseln vereinbart werden. In der privaten Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt dies i.d.R. bei sehr hohen medizinischen Risiken, die nicht mehr über einen Prämienzuschlag kompensiert werden können.

3. Folgerungen und Ergebnisse: Wenn später ein Versicherungsschaden angezeigt wird, der in einer Ausschlussklausel aufgelistet ist, so werden bei der Bemessung der Schadenhöhe der in der Ausschlussklausel bezeichnete Sachverhalt und dessen Folgen nicht berücksichtigt.

Autor(en): Dr. Achim Regenauer

 

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