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Basic Solvency Capital Requirement (BSCR)

1. Begriff: Basissolvabilitätskapitalanforderung nach Solvency II gem. § 100 VAG. Die Berechnung erfolgt mit Hilfe der Korrelationsformel aus den Solvabilitätskapitalanforderungen für die einzelnen Risikomodule.

2. Merkmale: Zur Ermittlung der Basissolvabilitätskapitalanforderung sind zumindest die folgenden Risikomodule zu berücksichtigen: (1) Nicht-Lebensversicherungsrisiko (Prämien- und Reserverisiko, Katastrophenrisiko), (2) Lebensversicherungsrisiko (Sterberisiko, Langlebigkeitsrisiko, Invaliditätsrisiko, Kostenrisiko, Stornorisiko, Katastrophenrisiko), (3) Krankenversicherungsrisiko (Kostenrisiko, Prämien- und Reserverisiko, Epidemierisiko), (4) Marktrisiko (Zinsrisiko, Aktienrisiko, Immobilienrisiko, Spread-Risiko, Wechselkursrisiko, Konzentrationsrisiko), (5) Gegenparteiausfallrisiko. Jedes dieser Risikomodule ist unter Verwendung des Value at Risk mit einem Konfidenzniveau von 99,5 % über den Zeitraum eines Jahres zu kalibrieren. Liegen Diversifikationseffekte vor, so sind diese zu berücksichtigen (§ 100 III VAG).

3. Einordnung: Das BSCR bildet zusammen mit der Kapitalanforderung für das operationelle Risiko gem. § 107 VAG und der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern gem. § 108 VAG die gesamte Solvabilitätskapitalanforderung.

Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin

 

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