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Duales Krankenversicherungssystem

1. Begriff: Krankenversicherungssystem, das gesetzliche und private Absicherungsmöglichkeiten für den Krankheitsfall bietet.

2. Ausprägungen: a) Duales Krankenversicherungssystem mit der Möglichkeit, eine private Krankenversicherung (PKV) in Form einer Krankheitskostenvollversicherung als Alternative (Substitut) zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abzuschließen (z.B. Deutschland)
b) Duales Krankenversicherungssystem ohne die Möglichkeit, eine PKV in Form einer Krankheitskostenvollversicherung als Alternative (Substitut) zur GKV abzuschließen. Der Abschluss einer PKV ist dann nur als Zusatzversicherung möglich (z.B. Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, Österreich und Portugal). Die zweite Ausprägung liegt z.B. vor, wenn die GKV u.a. aus Steuermitteln finanziert wird und sich deshalb einzelne Steuerzahler der Erbringung von Beiträgen nicht entziehen können sollen. Unbenommen bleibt aber auch dann der Abschluss einer zusätzlichen privaten Krankheitskostenvollversicherung.

Autor(en): Dr. Frank Schulze Ehring

 

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