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Gefahrengruppe

Risikogruppe.

1. Begriff:
Gruppe oder Klasse von versicherten Risiken mit annähernd gleicher Wahrscheinlichkeit für den Schadenfall. Gefahrengruppen werden in verschiedenen Versicherungszweigen zur Einstufung des Risikos herangezogen. Die sich für die Gefahrengruppe ergebende Schadenwahrscheinlichkeit schlägt sich in der Versicherungsprämie nieder.

2. Anwendungsbereiche: Gefahrengruppen finden sowohl in der Personenversicherung (z.B. Berufsgruppen in der privaten Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung) als auch in der Sachversicherung (z.B. Gebäudeklassen in der verbundenen Wohngebäudeversicherung) Anwendung.

3. Private Unfallversicherung: In der privaten Unfallversicherung wird i.d.R. der Beruf der zu versichernden Person zur Einstufung des Risikos herangezogen. Marktüblich ist die Einteilung in zwei Gefahrengruppen. Die risikoärmere Gefahrengruppe beinhaltet alle Berufe ohne körperliche oder handwerkliche Arbeiten. Die risikoreichere Gefahrengruppe beinhaltet demgegenüber alle Berufe mit körperlicher oder handwerklicher Arbeit. Ein Handwerker hat demzufolge eine höhere Prämie in der privaten Unfallversicherung als ein kaufmännischer Angestellter.

Autor(en): Jürgen Engel

 

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