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Verbundene Wohngebäudeversicherung (VGV)

1. Begriff: Versicherungszweig in der Schaden-/Unfallversicherung; zugleich Deckungskonzept zur Versicherung von Wohngebäuden. Die VGV verbindet die Versicherung der Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm in einem Versicherungsvertrag. Erweiterungen um Gefahren wie Aufprall eines Luftfahrzeugs, Hagel oder Aufräumungskosten sind marktüblich. Die Erweiterungen werden in die Versicherungsbedingungen integriert oder als Bausteine bzw. Klauseln gegen Beitragszuschlag versichert. Die erweiterte Elementargefahrenversicherung wird zunehmend ebenfalls in die VGV integriert; daneben wird sie auch noch oft als eigenständiger Vertrag neben einer VGV oder verbundenen Hausratversicherung geführt.

2. Merkmale: Das Wohngebäude wird mit seinen Nebengebäuden über die Versicherungssumme beschrieben. Die VGV kann als eine gleitende Neuwertversicherung, in Einzelfällen als Neuwertversicherung oder Zeitwertversicherung mit fester Versicherungssumme in Euro ausgelegt sein. In der Regel liegt eine gleitende Neuwertversicherung vor, um die Wiederherstellung des beschädigten oder zerstörten Gebäudes abzusichern. Die Versicherungssumme multipliziert mit dem Beitragssatz ergibt den Beitrag. Die Beitragssätze variieren nach Lage, Bauart, Alter, Nutzung und ggf. weiteren Merkmalen des Wohngebäudes. Der Beitrag wird i.d.R. an die Preissteigerungen im Baugewerbe angepasst. Beim sog. Wohnflächenmodell wird über die Quadratmeter-Methode eine Äquivalenz zur Versicherungssumme erzeugt. Die Versicherungssumme wird oft nicht mehr ausgewiesen.

3. Abgrenzungen: In der DDR war die Wohngebäudeversicherung mit einem umfangreichen Versicherungsschutz inkl. von Elementargefahren in die sog. Haushaltsversicherung integriert. Dieser Versicherungsschutz ist noch in erheblichem Umfang in den neuen Bundesländern vertreten. In den Regionen der alten Bundesländer, in denen bis 1994 eine Monopolversicherung bestand, sind Wohngebäude vielfach noch durch separate Deckungen für Feuer, Leitungswasser und Sturm abgesichert.

4. Probleme: a) Die Erfolgslage in der VGV ist marktweit seit Jahren von Schaden-Kosten-Quoten (Combined Ratio) deutlich über 100 % gekennzeichnet. Dazu tragen einerseits der Preiswettbewerb bei, andererseits insbesondere der hohe und weiter steigende Schadenaufwand aus Leitungswasserschäden.
b) Die Gefahr Sturm ist von Kumulschäden geprägt und erfordert einen Risikoausgleich über die Zeit. Die VGV hängt damit stark vom Rückversicherungsmarkt ab. Steigende Rückversicherungskosten können das Ergebnis zusätzlich belasten.
c) Außerdem unterliegt die VGV aufgrund von Klimawandel und Alterung der Wohngebäudebestände einem hohen Änderungsrisiko. Zum Teil zu kurze Zeitreihen und sogar fehlende Daten insbesondere über Elementarschäden erhöhen die Unsicherheit bei der Prämienkalkulation. In den Beständen ist oft insbesondere bei den alten Verträgen nur eine Anpassung an die Preissteigerungen des Baugewerbes vorgesehen. Es sind nicht durchgängig Beitragsanpassungsklauseln vereinbart, die eine Reaktion auf das Änderungsrisiko zulassen würden.
d) Weiteres Risikopotenzial liegt in Deckungserweiterungen wie z.B. auf Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes oder Aufräumungskosten.

5. Aktuelle Entwicklungen: a) Die kritische Erfolgslage in der VGV führt zunehmend zu einer Verfeinerung der Tarifstrukturen und Annahmerichtlinien. So wird z.B. der Bauzustand über das Alter bzw. das Baujahr des Gebäudes fast marktweit berücksichtigt. In die aktuellen Produkte für das Neugeschäft werden Beitragsanpassungsklauseln integriert. Sanierungen von schadenbelasteten Verträgen und Beitragsanpassungen in den Beständen sind mittlerweile gebräuchliche Praxis.
b) Im Rahmen des Schadenmanagements werden Handwerkernetze genutzt, und das Kernprodukt wird mit Assistanceleistungen als Servicekomponenten angereichert.

6. Ausblick: UnterSolvency II wird der hohe Bedarf an Risikokapital für die VGV transparent. Der Druck auf die VGV nimmt damit weiter zu, da eine adäquate Verzinsung des Risikokapitals signifikante Beitragsanhebungen erfordert. Zur Reduzierung der Risikokapitalbindung kommen verstärkt versicherungstechnische Instrumente wie Selbstbehalte (Franchise) und Entschädigungsgrenzen in Betracht.

Autor(en): Dr. Monika Sebold-Bender

 

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