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Investitionsgüterkreditversicherung

1. Begriff: Versicherung des Ausfallrisikos von Forderungen aus Lieferungen von langlebigen Wirtschaftsgütern und/oder Werklieferungen mit mittleren oder langfristigen Laufzeiten gegenüber gewerblichen Kunden.

2. Arten: Die Investitionsgüterkreditversicherung wird als Einzeldeckung oder als revolvierende Deckung ausgestaltet. Die revolvierende Deckung beinhaltet wie in der Warenkreditversicherung einen Rahmenvertrag und Einzelverträge. Diese kommen zustande, wenn der Kreditversicherer auf Antrag des Versicherungsnehmers Versicherungsschutz mittels einer Kreditmitteilung festsetzt. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, oberhalb der im Versicherungsschein genannten Antragsgrenze für alle Forderungen gegen seine Kunden in den versicherten Ländern ausreichende Versicherungssummen zu beantragen (vgl. Antragspflicht). Die Investitionsgüterkreditversicherung in Form der revolvierenden Deckung ist eine laufende Versicherung i.S.d. §§ 53 ff. VVG.

Autor(en): Clemens Freiherr von Weichs

 

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