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Kapitallebensversicherung

1. Begriff: Lebensversicherung, die eine Leistung im Todes- oder Erlebensfall erbringt und bei der für die Erlebens- oder die Todesfallleistung (für letztere, falls der Versicherungsvertrag lebenslang abgeschlossen wurde) Kapital angespart wird.

2. Erscheinungsformen: Zu den Kapitallebensversicherungen zählen u.a. die gemischte Versicherung, die Termfixversicherung und die lebenslange Todesfallversicherung. Abzugrenzen ist die Kapitallebensversicherung von der Risikolebensversicherung.

3. Weitere Abgrenzung: Ein Kapitalbildungsprozess allein genügt nicht, um eine Lebensversicherung als Kapitallebensversicherung zu qualifizieren. So wird auch bei lang laufenden Risikolebensversicherungen während der Vertragslaufzeit Kapital angesammelt, aber nur, um bei gleichbleibenden Beiträgen in den letzten Versicherungsjahren die Risikoprämie finanzieren zu können.

Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf

 

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