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Landwirtschaftliche Versicherung

1. Begriff: Sammelbezeichnung für die Versicherungszweige und -arten, die der Deckung des Versicherungsbedarfs landwirtschaftlicher Betriebe dienen.

2. Erscheinungsformen: a) Landwirtschaftliche Feuerversicherung (Feuerversicherung): Versichert neben Schäden an Wohn- und Betriebsgebäuden auch Schäden am Tierbestand, an Maschinen, Vorräten und Ernteerzeugnissen durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Aufprall eines Luftfahrzeugs. Weiterhin sind Brandschäden an Räucher- und Trocknungsanlagen sowie Schäden durch Überspannung infolge eines Blitzschlags versichert. Der Geltungsbereich der landwirtschaftlichen Feuerversicherung erstreckt sich bei Gebäuden auf den im Versicherungsvertrag genannten Versicherungsort, bei beweglichen Sachen, wie Tieren, Betriebseinrichtungen, Ernteerzeugnissen und Vorräten, dagegen auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
b) Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung: Vertragsart der Rechtsschutzversicherung, die speziell landwirtschaftlichen Betrieben angeboten wird. Der Deckungsumfang umfasst alle Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung einschl. der Grundstücks- und Mietrechtsschutz (z.B. bei Streitigkeiten aus Pachtverträgen).
c) Auswahl weiterer Versicherungen, die landwirtschaftliche Risiken abdecken: (1) Betriebsunterbrechungsversicherung, (2) Ernteausfallversicherung, (3) Hagelversicherung, (4) Tierversicherung.

Autor(en): Stefan Andersch

 

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