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Ernteausfallversicherung

Versicherung landwirtschaftlicher Bodenerzeugnisse gegen Schäden aufgrund von Witterungsverhältnissen und Elementargefahren, entweder in Form der Allgefahrenversicherung (All-Risks-Deckung) oder der Versicherung gegen benannte Gefahren (Benannte-Gefahren-Versicherung). Zu den benannten Gefahren zählen typischerweise Sturm, Hagel, Trockenheit, Nässe, Schädlinge und Pilzkrankheiten. Der Katalog versicherter Gefahren ist dabei vielfach so umfassend, dass der Versicherungsschutz sich von einer Allgefahrenversicherung nur unwesentlich unterscheidet. Die Entschädigungsleistung beschränkt sich meist auf die eigenen Produktionskosten des Versicherungsnehmers. Die Ernteausfallversicherung zählt zu den Versicherungszweigen und -arten der Landwirtschaftlichen Versicherung. Sie findet sich hauptsächlich in Ländern mit staatlichen Versicherungssystemen zur Unterstützung landwirtschaftspolitischer Zielsetzungen. In Deutschland wird eine Ernteausfallversicherung nur als Versicherungsmöglichkeit gegen benannte Gefahren angeboten. Die große Zahl versicherter Gefahren führt dazu, dass die Ernteausfallversicherung de facto zu einer Garantie eines Mindesterlöses aus pflanzlicher Produktion wird. Diese Garantie ist in Zeiten des Klimawandels angesichts der Regelmäßigkeit und damit Vorhersehbarkeit von gefahrbedingten Ernteausfällen versicherungstechnisch schwer beherrschbar.

Autor(en): Stefan Andersch

 

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