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Prämienvorauszahlung

vorschüssige Prämie. Im Versicherungsgeschäft übliches Prämieneinhebungsverfahren, bei dem der Versicherungsnehmer die Prämie für einen vorbestimmten Zeitraum der Vertragslaufzeit im Voraus bezahlt. Mittels der Prämienvorauszahlung liegt der Zeitpunkt der Prämieneinzahlungen also i.d.R. vor den Auszahlungen für die Schadenvergütungen in den Versicherungsfällen bzw. für die Versicherungsleistungen (Risikogeschäft) und für den Versicherungsbetrieb (Abwicklungsgeschäft). Das Verfahren der Prämienvorauszahlung stellt den Versicherungsunternehmen somit finanzielle Mittel für das Kapitalanlagegeschäft zur Verfügung. Die quantitative und zeitliche Dimension dieses Effekts unterscheidet sich allerdings in den einzelnen Versicherungszweigen erheblich. Dessen ungeachtet, ist die Prämienvorauszahlung die Basis für die verbundene Produktion von Versicherungsgeschäft und Kapitalanlagegeschäft im Versicherungsunternehmen.

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Renata Elert, Jiying Luo

 

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