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Quersubventionierung

Ausgleich von Verlusten in einem Geschäftsfeld durch Gewinne in anderen Geschäftsfeldern. Aufsichtsrechtlich stand lange Zeit v.a. die Quersubventionierung zwischen den Versicherungszweigen zur Diskussion. Die Aufsichtsbehörde stand solchen Transaktionen lange Zeit skeptisch gegenüber, konnte aber selbst vor der Deregulierung den Grundsatz „Jeder Zweig muss sich selbst tragen“ nicht durchsetzen. Nach der Deregulierung, die mit dem Wegfall der Tarifkontrolle einherging, war die Durchsetzung eines solchen Grundsatzes, wenn er denn jemals existierte, völlig unmöglich.

Autor(en): Dr. Helmut Müller

 

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