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Versicherungslexikon

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Tarifkontrolle

Vorabkontrolle von Versicherungstarifen durch die Aufsichtsbehörde. Ursprünglich Teil der präventiven Versicherungsaufsicht in der Lebensversicherung, der privaten Krankenversicherung und der Kfz-Haftpflichtversicherung. Im Zuge der Deregulierung weitgehend entfallen. Eine aufsichtsrechtliche Kontrolle findet nur noch im Einzelfall auf der Grundlage der Allgemeinklausel des § 294 VAG im Rahmen der Finanzaufsicht (Ziel: dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge) statt. Im Übrigen haben in der Lebens- und Krankenversicherung die verantwortlichen Aktuare und Treuhänder die Rolle der Aufsicht bei der Tarifkontrolle übernommen. Maßstäbe für die Prämienkalkulation wurden für die Lebens- und Krankenversicherung v.a. in §§ 138, 141 und 146 ff. VAG sowie in den dazu erlassenen Verordnungen über die versicherungsmathematischen Methoden zur Prämienkalkulation und Berechnung der Deckungsrückstellungen (vgl. §§ 88, 160 VAG) erlassen. Im Übrigen bleibt letztlich der Vorstand in erster Linie dafür verantwortlich, dass die Prämien ausreichend kalkuliert und so auch in der Praxis angewandt werden. Die Prämienkontrolle ist wichtiger Teil des Risikomanagements (Risikomanagement im Versicherungsunternehmen).

Autor(en): Dr. Helmut Müller

 

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