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Rechnungswesen

1. Begriff: Gesamtheit der miteinander korrespondierenden Aufzeichnungen und Rechenwerke, die in einem Unternehmen die wirtschaftlichen Tatbestände und Vorgänge planmäßig und systematisch erfassen, abbilden, dokumentieren, auswerten und für Entscheidungszwecke aufbereiten (funktionale Sicht). Bereich oder Abteilung „Rechnungswesen“ als organisatorische Einheit im Unternehmen, in der die o.a. Aufgaben und Tätigkeiten zusammengefasst sind und wahrgenommen werden (institutionelle Sicht).

2. Merkmale: Die Notwendigkeit für das betriebliche Rechnungswesen ergibt sich aus betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gründen: a) Betriebswirtschaftlich ist das Rechnungswesen erforderlich, um Informationsgrundlagen für Analyse- und Entscheidungsprozesse im Unternehmen zu schaffen und aufzuarbeiten.
b) Rechtlich ist das Rechnungswesen notwendig, um die betreffenden Dokumentations- sowie Rechenschaftspflichten zu erfüllen. Daneben bestehen auch gesetzliche Vorschriften zur Ausschüttungsbemessung (gewinn- bzw. erfolgsabhängige Ausschüttungen an Unternehmenseigentümer und an Versicherungsnehmer) und zur Steuerbemessung, die eng mit den Ergebnissen des Rechnungswesens verbunden sind.

3. Teilsysteme: Das Rechnungswesen stellt sich damit insbesondere als ein Informationssystem dar, wobei beachtet werden muss, dass verschiedene Informationsempfänger zu bedienen sind. Zu unterscheiden sind diesbezüglich a) das interne Rechnungswesen, das Informationsempfänger innerhalb des Unternehmens bedient, insbesondere die Unternehmensführung bzw. das Management und den Aufsichtsrat,
b) das externe Rechnungswesen bzw. die Rechnungslegung, das externe Informationsempfänger wie Investoren, besonders Aktionäre, ferner Versicherungsnehmer, Rückversicherer, Versicherungsvermittler, Kapitalanlagekunden und Finanzanalysten bedient; auch die übrigen Mitarbeiter außerhalb des Empfängerkreises des internen Rechnungswesens gehören zu den Adressaten der Rechnungslegung,
c) die interne Rechnungslegung gegenüber der Aufsichtsbehörde.
d) Ratingagenturen verlangen typischerweise ebenfalls weitergehende Informationen als jene aus der Rechnungslegung, die auch Daten aus dem internen Rechnungswesen umfassen.

Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner

 

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