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Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen

1. Begriff: Im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgesehenes Gremium zur Beratung der Gesundheitspolitik.Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ist 2004 aus dem 1985 erstmals berufenen Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hervorgegangen, die Ende 2003 durch den Gesetzgeber abgeschafft wurde.

2. Aufgabe: Erstellung von Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung, die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt werden. Der Fokus liegt auf der bedarfsgerechten Versorgung unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven.

3. Organisation: Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen wird vom BMG ernannt. Er hat eine Geschäftsstelle, die im Ministerium angesiedelt ist. Die Mitgliedschaft im Sachverständigenrat ist nebenberuflich, typischerweise werden Hochschullehrer berufen.

Autor(en): Prof. Dr. Jürgen Wasem

 

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