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Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

1. Begriff: Innerhalb der Bundesregierung zuständiges Ministerium für das Gesundheitswesen, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die soziale Pflegeversicherung.

2. Aufgaben und Organisation: Unter dem/der Minister/in und den Staatssekretären sind sechs Abteilungen angesiedelt: der Leitungsstab L (einschl. Pressereferat), die Grundsatzabteilung G, die Zentralabteilung Z, die Abteilung I für Arzneimittel, Medizinprodukte und Biotechnologie, die Abteilung II für Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung sowie die Abteilung III für Prävention, Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung.

3. Entwicklungen: Ein BMG wurde 1961 das erste Mal eingerichtet. In der Folgezeit wurden darauf auch Zuständigkeiten für Familie, Frauen und Jugend übertragen. 1990 wurde das BMG in ein Ministerium für Gesundheit und ein Ministerium für Familie, Frauen, Jugend und Senioren aufgespalten; in das BMG kam dabei erstmals die Kompetenz für die Krankenversicherung, die bis dahin beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) angesiedelt war. 2002 wurde die Zuständigkeit für die Pflegeversicherung in das BMG verlagert, die ebenfalls bis dahin beim BMA gelegen hatte. Von 2002–2005 hieß das Ressort Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung und hatte auch die Zuständigkeit für die gesetzliche Rentenversicherung.

4. Abgrenzungen: Zuständigkeiten für Teilbereiche des Gesundheitswesens liegen auch beim Bundesministerium des Inneren (u.a. die Beihilfe in Krankheitsfällen für Beamte), beim Bundesministerium für Wirtschaft (u.a. die Arzneimittelpreisverordnung), beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (u.a. gesundheitsrelevante Aspekte des Verbraucherschutzes) und beim Bundesministerium für Finanzen (u.a. die private Krankenversicherung). Das Gesundheitswesen ist grundsätzlich Länderaufgabe, daher liegen auch Zuständigkeiten (z.B. für den öffentlichen Gesundheitsdienst, die Krankenhausfinanzierung) bei den in den Ländern jeweils zuständigen Ministerien.

Autor(en): Prof. Dr. Jürgen Wasem

 

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