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Versicherte Schäden

1. Begriff: Schadenarten (z.B. Beschädigung, Zerstörung, Abhandenkommen), die als Folge eines Versicherungsfalls durch den Versicherungsschutz gedeckt sind.

2. Bestimmungsmerkmale: Wie der Versicherungsfall und die versicherten Leistungen lassen sich die versicherten Schäden anhand verschiedener Dimensionen bestimmen: a) qualitativ: Bestimmung von Zustandsveränderungen von versicherten Personen, Sachen oder Sachverhalten (z.B. Haftpflichtansprüche).
b) quantitativ: Bestimmung des Maßstabs für die Schadenbewertung, z.B. Neuwert, Zeitwert, Mindestwert oder Höchstwert (siehe auch Versicherungswert); Bestimmung der Währung des Schadens.
c) räumlich: Bestimmung des versicherten Schadenorts (Versicherungsort) und des anzuwendenden Rechtssystems.
d) zeitlich: Bestimmung des Realisationszeitpunkts des Schadens, z.B. bei Rentenschäden in der Personenversicherung und in der Haftpflichtversicherung (Claims-made-Prinzip, Ereignisprinzip, Manifestationsprinzip, Verstoßprinzip.

3. Einordnung: Zusammen mit den versicherten Gefahren, den versicherten Personen, den versicherten Sachen und Interessen sowie den versicherten Leistungen bestimmen die versicherten Schäden den Versicherungsschutz und sind daher Gegenstand der Produktgestaltung.

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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