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Versicherungslexikon

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Versicherungsangebot

1. Begriff: Jene Menge an Versicherungsschutz, die bei einem bestimmten (bekannten oder erwarteten) Preis von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen angeboten wird. Das Versicherungsangebot geht also von den Versicherungsunternehmen aus. Im Zentrum stehen die Ziele des Versicherungsunternehmens und die Versicherungstechnologie als Gesamtheit der Instrumente zur Erreichung dieser Ziele. Dabei beschreibt die Versicherungstechnologie die verschiedenen Verfahren, um aus den Inputs (üblicherweise werden hier Arbeit, Betriebsmittel und Kapital sowie unternehmerische Leistungen unterschieden) bestimmte Outputs herzustellen. Unter Output wird hier ein bedingtes Leistungsversprechen des Versicherungsunternehmens verstanden, das die Dimension „Schwere der Konsequenzen“ des Risikos auf das vertraglich bestimmte Maß reduziert. Im Aggregat werden viele dieser bedingten Leistungsversprechen fällig und führen zu Schadenzahlungen. Deshalb kann die Leistung des Versicherungsunternehmens an den effektiven Schadenzahlungen (als Schätzwert des Erwartungswerts der gegebenen Leistungsversprechen) gemessen werden. Problematisch ist die Ableitung einer Produktionsfunktion für das Versicherungsangebot, aus der unter Berücksichtigung von Preisen eine Kostenfunktion abgeleitet werden könnte. Wird trotzdem eine solche Funktion unterstellt, könnte unter Berücksichtigung von Größenvorteilen, die sich etwa aus dem Gesetz der großen Zahlen ergeben, gezeigt werden, dass die Angebotsfunktion sinkend verläuft, was zusammen mit einem steigenden Verlauf der Nachfragekurve zu Instabilitäten Anlass gibt (vgl. die Theorie des natürlichen Monopols).

2. Instrumente der Versicherungstechnologie: Die Instrumente der Versicherungstechnologie reichen von der Produktgestaltung (Ausschluss bestimmter Risiken, Versicherungsdauer) über die Preis- oder Prämiengestaltung (Preisgestaltung) (ggf. die Ausgestaltung einer Erfahrungstarifierung), die Akquisition über verschiedene Distributionskanäle (Direktvertrieb oder persönlicher Vertrieb), die Selektion der dem Versicherungsunternehmen angebotenen Risiken (Zeichnungspolitik), die Leistungsabwicklung (incl. Beratung bei der Prävention, Kulanz), die Eindämmung des moralischen Risikos nach Vertragsabschluss (Moral Hazard), die Beschaffung von Rückversicherung und die Möglichkeiten des sog. alternativen Risikotransfers (z.B. „Verbriefung“ von Versicherungsverträgen) bis hin zur Anlage von Überschüssen und Reserven auf dem Kapitalmarkt. Hinzuzurechnen sind die Marktforschung, Methoden der Schadenprognoseund Fragen der organisatorischen Gliederung des Versicherungsunternehmens. Im Zentrum der Theorie des Versicherungsangebots steht aber meist die Preisbildung. Die Prämienkalkulation für Einzelrisiken, die durch je eine Verteilung der Schadenhöhen und der Eintrittswahrscheinlichkeiten beschrieben werden, erfolgt mit Hilfe eines Funktionals ∏, das der Zufallsvariablen X (= Schadenhöhe) eine reelle Zahl, die Prämie ∏(X) zuordnet; dabei bestimmt die Schadenverteilung das zu wählende Prämienkalkulationsprinzip. Als praxisnah gelten dabei das Erwartungswertprinzip (hier wird ein Zuschlag zum Erwartungswert erhoben: ∏(X) = (1 + λ) E(X)), das Varianzprinzip (hier wird zum Erwartungswert ein Vielfaches der Varianz als Zuschlag angesetzt: ∏(X) = EX + aVar(X), mit a > 0) und das Standardabweichungsprinzip (hier wird der Zuschlag zum Erwartungswert aus der Standardabweichung errechnet: ∏(X) = EX + bσX , mit b > 0, σX = [Var(X)]1/2 ). Neben diesen gibt es die implizit definierten Prämienkalkulationsprinzipien, die auf entscheidungstheoretischen Vorgaben beruhen, wie das Nullnutzenprinzip. Die Prämie ist danach so zu bestimmen, dass der Erwartungsnutzen des Versicherungsunternehmens vor und nach Übernahme des Risikos gleich ist. Eine interessante moderne Variante beruht auf dem Capital Asset Pricing Model (CAPM). Es besagt, dass die Prämie so bestimmt werden sollte, dass das Risikogeschäft im Erwartungswert eine bestimmte (oft negative) Rendite erreicht. Dabei wird diese Rendite durch den Preis für die Risikotragung (nach Maßgabe des Beta-Faktors) abzüglich der Verzinsung des von den Versicherungskäufern durch Prämienvorauszahlung bereitgestellten Kapitals (Zins) gegeben.

Autor(en): Professor (em.) Dr. Dr. h.c. Roland Eisen

 

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