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Versorgungsstrukturgesetz 2012

1. Begriff: Maßnahmenpaket der Regierung aus CDU/CSU und FDP, um der ärztlichen Unterversorgung v.a. in ländlichen Regionen zu begegnen. In der öffentlichen Debatte daher auch unter dem Begriff „Landärztegesetz“ bekannt.

2. Inhalte: Reform der Bedarfsplanung für die Zahl der Ärzte: Die Zulassungsausschüsse dürfen künftig von den Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses abweichen, um regionale Besonderheiten berücksichtigen zu können. Zum Abbau von Unterversorgung kann in unterversorgten Planungsbezirken auf die Honorarabstaffelung verzichtet werden, indem Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Gebieten von Maß­nahmen der Mengenbegrenzung ausgenommen werden. Damit erleiden Kassenärzte keine Honorarverluste, wenn eine Mengenobergrenze erbrachter Leistungen erreicht wird. Auf diese Art und Weise sollen die finanziellen Anreize zur Niederlassung in unterversorgten Regionen verbessert werden. Die Residenzpflicht für Vertragsärzte wurde aufgehoben. Zudem sollen mobile Versorgungskonzepte und Delegationsmodelle gefördert werden. Zum Abbau von Überversorgung können kassenärztliche Vereinigungen zudem frei werdende Arztsitze in überversorgten Planungsbezirken aufkaufen und damit die Wiederbesetzung verhindern.

Autor(en): Prof. Dr. Stefan Greß

 

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