Höchstmögliche Flexibilität verbunden mit hohen Renditechancen und der Sicherheit einer Versicherung - das ist das Prinzip der relativ neuen Fonds-Rente "LifeLine Invest" der Continentale Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit. Schon ab 24 Euro im Monat könne flexibel in bis zu zehn Fonds aus einer Palette von über 70 Fonds investiert werden - jeweils ohne Ausgabeaufschlag. Die Beitragszahlung kann dabei bis zu drei Jahre ausgesetzt oder auch flexibel erhöht werden. Darüber hinaus je nach Lebenssituation gewählt werden, ob und wie hoch er Angehörigen abgesichert werden sollen - mit einem vertraglich garantierten Rentenfaktor.
Eine spezielle Spielart ist die "Junior Fondsrente", von der Continentale als "renditestarke Ausbildungsversicherung" bezeichnet. Mit zwei Optionen: Einschluss von Berufsunfähigkeit für den Versicherungsnehmer sowie Versicherung beider Eltern in einem Vertrag (zweiter Elternteil = mitversicherte Person). Das bedeutet: Egal welcher Versorger ausfällt, die Zukunft des Kindes ist gesichert - dann übernimmt der Versicherer die Zahlung der restlichen Beiträge (Beitragsfreiheit) bis zum Schluss bzw. bis zum Beginn der Abrufphase, die technisch noch zur Ansparphase gezählt wird. So bleibt nicht nur der Vertrag erhalten, sondern das Kind hat weiterhin die Chance, von einer guten Fondsentwicklung zu profitieren. Bei Tod eines Elternteils in der Abrufphase wird die Leistung allerdings sofort fällig (bzw. spätestens zum Ende der vereinbarten Teilabruf-Möglichkeit). In der Phase einer schwachen Börse kann dies ein Handicap sein, das das Versorgungsziel gefährdet.
Darüber hinaus kann festgelegt werden, wie das Guthaben ausgezahlt werden soll: als einmaliger Betrag oder in Form einer lebenslangen Rente. Besonders vorteilhaft: Ab einem individuell festgelegten Zeitpunkt, beispielsweise dem Beginn der Ausbildung, kann jährlich Geld aus der Versicherung entnommen werden, ohne dass die Versicherung aufgelöst werden muss. Für Steuerfüchse unter Eltern oder jungen Großeltern interessant ist die Möglichkeit, den Vertrag auf das Kind als Versicherungsnehmer übertragen zu lassen. Der Vorteil: Die Schenkungssteuer kann so reduziert werden.
Versicherungsmagazin hat bei der Junior-Fondsrente weitere Haare in der Suppe gefunden. So gab es auch auf Nachfrage keine exakte Antwort, wann und wie die Übertragung der Police auf das Kind als Versicherungsnehmer sinnvoll ist. Der Kunde wird weitgehend allein gelassen - mit dem Schenkungsteuer-Freibetrag von 205.000 Euro pro Kind. Unser Tipp: Spätestens zum Ende der Ausbildung sollte die Police aus steuerlicher Sicht übertragen werden. Die Konsequenzen sollten jedoch mit einem Steuerberater geklärt werden - bis hin zur künftigen Beitragszahlung durch das Kind.
Eine ausführliche steuerliche Betrachtung aus heutiger Sicht wird von der Continentale angestellt und dem Kunden an die Hand gegeben (für Tarif FR3). Die Aussichten sind bei Teilauszahlungen für alle Eltern, die zu diesem Zeitpunkt jünger als 60 sind, jedoch ausgesprochen düster: Es wird Kapitalertragsteuer fällig. Wenn Eltern (beide 30) mit einer 50-Euro-Monatssparrate für ihr Kind (drei) beginnen und nach 14 Jahren die erste Teilauszahlung wegen Ausbildungsbeginn entnehmen (Beispiel: 8.000 Euro), so stünden unverbindlich über 27.700 Euro Fondsguthaben zu Buche (über zwölf Prozent Rendite pro Jahr). Dies ergibt sich durch eine Simulationsrechnung des Versicherers, die die gleiche Kursentwicklung der Fonds unterstellt wie in den vergangenen 14 Jahren von 1992 bis 2006. In diesem Fall sind auf die 8.000 Euro Teil-Kapitalisierung satte 5.578 Euro Kapitalertragsteuer für die Eltern fällig. Dabei ist schon berücksichtigt, dass ab zwölf Jahren Laufzeit bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht die Erträge nur zu 50 Prozent zu versteuern sind (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Fakt ist aber: der Versicherer führt 25 Prozent Steuer sofort ab (rund 1.400 Euro). Den Rest von rund 6.600 Euro müssen die Eltern über einen Freistellungsauftrag abmildern oder in volle Höhe bei der Einkommensteuererklärung angeben.
Wird die Rentenphase erreicht, wird der Geldwert des Fondsguthabens entweder vollständig ausgezahlt oder verrentet. Bei Verrentung wird die Rente nach einem Rentenfaktor berechnet, der "zum jeweiligen Rentenbeginn garantiert ist" (B 1.9 Allgemeine Bedingungen). Rentenhöhe im Beispielfall: rund 29 Euro pro 10.000 Euro Fondsguthaben. Es macht stutzig, dass der Rentenfaktor vertraglich nur zum Beginn der Rentenphase garantiert wird. Fakt ist: Er kann während der Ansparphase geändert werden und die Continentale selbst hat davon erst 2005 Gebrauch gemacht. Man teilte mit, dass es "erforderlich ist, auch für den Bestand bei der Berechnung der Rentenfaktoren die neue Sterbetafel DAV 2004 zugrunde zu legen". Mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders wurden die Renten gekürzt. Auf die entsprechende Frage für Fondsrenten hatte das Produktmanagement vor nicht all zu langer Zeit geantwortet: "Da die Erfüllbarkeit der Rentengarantie nötig ist, muss das Versicherten-Kollektiv während der Ansparphase notfalls einspringen, wenn sich die Rechnungsgrundlagen ändern." Eine wirkliche Rentengarantie (Eigenwerbung der Conti: "eine der höchsten garantierten Renten am deutschen Markt") sieht wohl anders aus. Immerhin: In der Rentenzahlungsphase trägt jeder Versicherer dann das Langlebigkeitsrisiko und kann nicht mehr den Rentenfaktor kürzen.
Eine spezielle Spielart ist die "Junior Fondsrente", von der Continentale als "renditestarke Ausbildungsversicherung" bezeichnet. Mit zwei Optionen: Einschluss von Berufsunfähigkeit für den Versicherungsnehmer sowie Versicherung beider Eltern in einem Vertrag (zweiter Elternteil = mitversicherte Person). Das bedeutet: Egal welcher Versorger ausfällt, die Zukunft des Kindes ist gesichert - dann übernimmt der Versicherer die Zahlung der restlichen Beiträge (Beitragsfreiheit) bis zum Schluss bzw. bis zum Beginn der Abrufphase, die technisch noch zur Ansparphase gezählt wird. So bleibt nicht nur der Vertrag erhalten, sondern das Kind hat weiterhin die Chance, von einer guten Fondsentwicklung zu profitieren. Bei Tod eines Elternteils in der Abrufphase wird die Leistung allerdings sofort fällig (bzw. spätestens zum Ende der vereinbarten Teilabruf-Möglichkeit). In der Phase einer schwachen Börse kann dies ein Handicap sein, das das Versorgungsziel gefährdet.
Darüber hinaus kann festgelegt werden, wie das Guthaben ausgezahlt werden soll: als einmaliger Betrag oder in Form einer lebenslangen Rente. Besonders vorteilhaft: Ab einem individuell festgelegten Zeitpunkt, beispielsweise dem Beginn der Ausbildung, kann jährlich Geld aus der Versicherung entnommen werden, ohne dass die Versicherung aufgelöst werden muss. Für Steuerfüchse unter Eltern oder jungen Großeltern interessant ist die Möglichkeit, den Vertrag auf das Kind als Versicherungsnehmer übertragen zu lassen. Der Vorteil: Die Schenkungssteuer kann so reduziert werden.
Versicherungsmagazin hat bei der Junior-Fondsrente weitere Haare in der Suppe gefunden. So gab es auch auf Nachfrage keine exakte Antwort, wann und wie die Übertragung der Police auf das Kind als Versicherungsnehmer sinnvoll ist. Der Kunde wird weitgehend allein gelassen - mit dem Schenkungsteuer-Freibetrag von 205.000 Euro pro Kind. Unser Tipp: Spätestens zum Ende der Ausbildung sollte die Police aus steuerlicher Sicht übertragen werden. Die Konsequenzen sollten jedoch mit einem Steuerberater geklärt werden - bis hin zur künftigen Beitragszahlung durch das Kind.
Eine ausführliche steuerliche Betrachtung aus heutiger Sicht wird von der Continentale angestellt und dem Kunden an die Hand gegeben (für Tarif FR3). Die Aussichten sind bei Teilauszahlungen für alle Eltern, die zu diesem Zeitpunkt jünger als 60 sind, jedoch ausgesprochen düster: Es wird Kapitalertragsteuer fällig. Wenn Eltern (beide 30) mit einer 50-Euro-Monatssparrate für ihr Kind (drei) beginnen und nach 14 Jahren die erste Teilauszahlung wegen Ausbildungsbeginn entnehmen (Beispiel: 8.000 Euro), so stünden unverbindlich über 27.700 Euro Fondsguthaben zu Buche (über zwölf Prozent Rendite pro Jahr). Dies ergibt sich durch eine Simulationsrechnung des Versicherers, die die gleiche Kursentwicklung der Fonds unterstellt wie in den vergangenen 14 Jahren von 1992 bis 2006. In diesem Fall sind auf die 8.000 Euro Teil-Kapitalisierung satte 5.578 Euro Kapitalertragsteuer für die Eltern fällig. Dabei ist schon berücksichtigt, dass ab zwölf Jahren Laufzeit bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht die Erträge nur zu 50 Prozent zu versteuern sind (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Fakt ist aber: der Versicherer führt 25 Prozent Steuer sofort ab (rund 1.400 Euro). Den Rest von rund 6.600 Euro müssen die Eltern über einen Freistellungsauftrag abmildern oder in volle Höhe bei der Einkommensteuererklärung angeben.
Wird die Rentenphase erreicht, wird der Geldwert des Fondsguthabens entweder vollständig ausgezahlt oder verrentet. Bei Verrentung wird die Rente nach einem Rentenfaktor berechnet, der "zum jeweiligen Rentenbeginn garantiert ist" (B 1.9 Allgemeine Bedingungen). Rentenhöhe im Beispielfall: rund 29 Euro pro 10.000 Euro Fondsguthaben. Es macht stutzig, dass der Rentenfaktor vertraglich nur zum Beginn der Rentenphase garantiert wird. Fakt ist: Er kann während der Ansparphase geändert werden und die Continentale selbst hat davon erst 2005 Gebrauch gemacht. Man teilte mit, dass es "erforderlich ist, auch für den Bestand bei der Berechnung der Rentenfaktoren die neue Sterbetafel DAV 2004 zugrunde zu legen". Mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders wurden die Renten gekürzt. Auf die entsprechende Frage für Fondsrenten hatte das Produktmanagement vor nicht all zu langer Zeit geantwortet: "Da die Erfüllbarkeit der Rentengarantie nötig ist, muss das Versicherten-Kollektiv während der Ansparphase notfalls einspringen, wenn sich die Rechnungsgrundlagen ändern." Eine wirkliche Rentengarantie (Eigenwerbung der Conti: "eine der höchsten garantierten Renten am deutschen Markt") sieht wohl anders aus. Immerhin: In der Rentenzahlungsphase trägt jeder Versicherer dann das Langlebigkeitsrisiko und kann nicht mehr den Rentenfaktor kürzen.
Autor(en): Detlef Pohl