vzbv fordert Allgefahrendeckung für alle

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Jetzt haben sich auch die Verbraucherschützer in Sachen Elementarschutz zu Wort gemeldet.  Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) erläutert ihre Vorstellungen in einem Positionspapier. Unter anderem fordert sie "bezahlbaren Naturgefahren-Versicherungsschutz für Jedermann", der in einem mehrstufigen Verfahren unter "Abwägung möglicher Eingriffe in Grundrechte" entwickelt werden soll.

Die zunehmenden witterungsbedingten Schadenereignisse mache die Notwendigkeit, sich gegen diese Naturgefahren abzusichern, deutlich. Die Elementarschadenversicherung sei hier bei Wohngebäuden essentiell, so der vzbv. Die Marktdurchdringung dieser Versicherung in Deutschland sei aber immer noch viel zu niedrig. Lediglich 46 Prozent der privaten Immobilien sind aktuell versichert.

Da der vzbv befürchtet, dass die Versicherungsdichte in den kommenden Jahren stark ansteigen werde, schlägt der Verband folgende Maßnahmen vor:

  1. Bevorzugt solle ein gesetzliches Leitbild einer Allgefahrenabsicherung, einschließlich sämtlicher Naturgefahren, für die Wohngebäudeversicherung im Versicherungsvertragsgesetz etabliert werden.
  2. Danach solle Verbraucherinnen und Verbrauchern zunächst der umfassende Versicherungsschutz angeboten. Sie könnten im Anschluss, die Elementarabsicherung aktiv abwählen. Das Verfahren decke sich mit den aktuellen Musterbedingungen des GDV für die Wohngebäudeversicherung. Der Risikoschutz müsse jedoch auf sämtliche Naturgefahren erweitert werden.
  3. Versicherer sollten eine Umstellung der Altverträge auf die neuen Versicherungsbedingungen unterstützen. Hierzu sollten sie Verbrauchern in verständlicher Art und Weise beide Produktvarianten vorstellen und die jeweilige Versicherungsprämie nennen.
  4. Eine breite Informationskampagne solle die Einführung der Allgefahrendeckung begleiten. Dabei müsse Informationsdefiziten mit einer adressatenbezogenen, gezielten Aktivierung der Verbraucher begegnet werden.
  5. Zwei Jahre nach Einführung der Allgefahrenabdeckung solle evaluiert werden, ob diese Maßnahme wirksam sei. Sollte sich herausstellen, dass es für bestimmte Verbrauchergruppen (in ZÜRS 4 oder bei Kündigungen wegen Schadensfall) schwierig sei, Versicherungsschutz zu erlangen, etwa weil die Versicherungsprämien "abschreckend hoch" seien oder eine Versicherungsquote von weniger als 80  Prozent erreicht werde, müsse eine Versicherungspflicht eingeführt werden.
  6. Es müsse dabei einen Mechanismus geben, der besonders belastete Verbraucher in Risikogebieten entlaste. Denkbar sei etwa, die Prämie über Selbstbehalte zu reduzieren.
  7. Reiche das Instrument nicht aus, könnten die entsprechenden Verträge in einem Schlechte-Risiken-Pool gebündelt werden. Dieser fungiere auch als zentrale Anlaufstelle für Problemfälle. Entweder helfe der Pool, im freien Markt ein Angebot zu finden oder er gewähre selbst Versicherungsschutz. Die anderen Versicherungsnehmer kofinanzierten diesen Pool über einen Zuschlag auf ihre Versicherungsprämie.

Auch der Staat ist in der Pflicht

Der vzbv betont, dass bei einer Regulierung der privatversicherungsrechtlichen Absicherung gegen Naturgefahren ein ganzheitlicher Ansatz gefahren werden müsse. Dies bedeute, dass der Staat begleitende Maßnahmen einsetzen müsse:

  1. eine Ausfalldeckung, die über die Höchstgrenze eines im Markt darstellbaren Versicherungsschutzes über Erst- und Rückversicherer hinausgehe,
  2. begleitende Maßnahmen im Bauordnungs- und Planungsrecht,
  3. Präventionsmaßnahmen (etwa gegen Hochwasser, Sturmflut und Erdrutsch),
  4. eine steuerliche Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen analog zur
  5. energetischen Gebäudesanierung und
  6. Unterstützungsleistungen hinsichtlich der Bezahlbarkeit der Versicherungsprämie.

Verbraucher, die sich nicht abgesichert haben, müssten die Konsequenz tragen und ihre Schäden selber tragen.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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