Neue Erkenntnisse über das Zulassungsverfahren konnten die Vermittler auf einer IHK-Veranstaltung in Heilbronn zur EU-Vermittlerrichtlinie und der Registrierung für Versicherungsvermittler gewinnen.

So müssen nach den Angaben der IHK folgende Auskünfte (nicht älter als drei Monate) für die Zuverlässigkeitsprüfung vorgelegt werden:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von dem Finanzamt, dass keine steuerliche Rückstände vorliegen
- der Stadtkasse, dass alle gewerblichen Vorgaben eingehalten werden,
- dem Amtsgericht, dass keine Anklagen oder Insolvenzantrag vorliegen,
- Gewerbezentralregisterauskunft,
- Polizeiliches Führungszeugnis,
- Handelsregisterauszug bei Firmen.

Die vollständige Präsentation mit der Auflistung der Anforderungen kann unter heruntergeladen werden.

Deutlich klargestellt wurde auch, dass jeweils alle Mitglieder einer GbR auch alle Unterlagen (pro Person) einreichen müssen. Bei GmbHs müssen zumindest die für den Außendienst verantwortlichen Geschäftsführer in Bezug auf ihre Zuverlässigkeit geprüft werden. Hier gibt es aber noch Klärungsbedarf.

In Sachen Vermögenschadenhaftpflicht (VSH-Pflicht) sei alles klar: Bei der VSH gibt es keine Übergangsfristen, wie bei der Registrierung. Spätester Beginn für den Nachweis einer VSH ist der 1. Juni 2007 (oder zuvor bei Inkrafttreten des Gesetzes).

Die Vorträge, die auf der IHK gehalten wurden und die Website zum Thema EU-Vermittlerrichtlinie und Registrierungsverfahren finden Sie unter: .

Quelle: Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV)

Autor(en): Susanne Niemann