10.01.2018 Branche
Mifid II: Für Finanzanlagevermittler gilt noch die FinVermV
Das seit 3. Januar geltende neue Recht Mifid II ist für Finanzanlagevermittler nach § 34f-GewO nicht maßgeblich. Für sie gelten bis auf weiteres ausschließlich die Pflichten der bisher geltenden Finanzanlagenvermittlungsverordnung. Darauf verweist Dr. Sebastian Grabmaier von Jung, DMS & Cie. Mehr
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