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Versicherungslexikon

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Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Ausschlüsse

1. Begriff: Objektive Einschränkungen des Versicherungsschutzes. Durch Ausschlüsse wird der Versicherungsschutz für bestimmte Sachverhalte (z.B. Gefahren, Sachen, Schadenarten) ausgenommen. Mittel der Risikobegrenzung.

2. Abgrenzung von Obliegenheiten: Während Ausschlüsse objektive Begrenzungen darstellen, handelt es sich bei Obliegenheiten um Verhaltensgebote oder -verbote, die im subjektiven Bereich, d.h. im Verhaltensbereich des Versicherungsnehmers liegen.

Autor(en): Frank Sievers

 

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