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Deutscher Corporate Governance Kodex

1. Begriff: Im Jahr 2002 eingeführtes Regelwerk mit Verhaltensempfehlungen in den Bereichen Unternehmensleitung und ‑überwachung für deutsche Aktiengesellschaften. Der Deutsche Corporate Governance Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung des § 161 I AktG und durch die Veröffentlichungspflicht des § 161 II AktG eine gesetzliche Grundlage.

2. Ziele: Erhöhung der Transparenz für Investoren und Stärkung des Vertrauens in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften.

3. Aufbau: Nach der Präambel (Teil I) enthält der Deutsche Corporate Governance Kodex Regelungen zur Rolle der Aktionäre und der Hauptversammlung (Teil II), zum Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat (Teil III), zum Vorstand (Teil IV), zum Aufsichtsrat (Teil V), zur Transparenz (Teil VI) sowie zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung (Teil VII).

4. Entwicklungen: Zur Ausarbeitung des Deutschen Corporate Governance Kodexes wurde eine Regierungskommission eingesetzt, die auch nach Verabschiedung der Regelungen die Entwicklung Corporate Governance in Deutschland verfolgt. Mindestens einmal jährlich wird geprüft, ob der Deutsche Corporate Governance Kodex angepasst werden muss.

Autor(en): Prof. Dr. Hato Schmeiser

 

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