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Frequenzschäden

1. Begriff: Schäden, die gehäuft in absehbarer Höhe eintreten, denen also Risiken mit relativ hohen Eintrittswahrscheinlichkeiten und i.d.R. geringen Schadenhöhen (auch Klein- bzw. Bagatellschäden genannt) zugrunde liegen. Die Versicherung von Frequenzschäden hat charakteristische Merkmale eines Geldwechselgeschäfts.

2. Würdigungen: Für die Versicherungsunternehmen sind Risiken, die von Frequenzschäden geprägt sind, wenig herausfordernd, da sie gut kalkulierbar sind und kaum hohe Schadenausschlagpotenziale bergen. Sie benötigen deshalb auch nur eine geringe Unterlegung mit Risikokapital. Bei regelmäßig auskömmlichen Versicherungsprämien (Prämien) sind solche Risiken meist lukrativ. Aus Sicht des Kunden stellt sich allerdings die Frage nach der Versicherungswürdigkeit von Frequenzschäden. Typischerweise verursachen Frequenzschadenrisiken relativ niedrige und zudem sicher ausgeprägte Schadenkosten; daneben sind mit den Versicherungsprämien aber auch die Betriebskosten des Versicherungsunternehmens zu finanzieren, die für die Geschäftsabwicklung anfallen (siehe Abwicklungsgeschäft). Wegen der Vielzahl an Frequenzschäden sind hierfür relativ hohe Kostenanteile einzukalkulieren. Aus Kundensicht dürfte es deshalb oft effizienter sein, Frequenzschäden unversichert zu lassen und selbst zu tragen bzw. andere Maßnahmen des Risikomanagements (Risikomanagement im Versicherungsunternehmen) zu ergreifen, die insbesondere auf die Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Frequenzschäden abzielen.

Autor(en): Dr. Jochen Tenbieg

 

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