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Kostenzuschläge

1. Begriff: Zuschläge zur Deckung der mit dem Versicherungsbetrieb verbundenen Kosten auf die Nettoprämie. Die Prämienkalkulation geht grundsätzlich von der zur Finanzierung der zu erbringenden Versicherungsleistungen benötigten Nettoprämie aus. Durch das Hinzufügen verschiedener Kostenzuschläge wird die Nettoprämie zur Bruttoprämie.

2. Merkmale: In der Prämienkalkulation werden zumeist Zuschläge zur Deckung der Abschlusskosten, der Kosten des laufenden Versicherungsbetriebs einschl. der Inkassokosten sowie der Mehrkosten bzw. Erlösminderungen bei unterjähriger Prämienzahlung berücksichtigt. Regulierungskosten und Kosten der Kapitalanlage werden zumeist nicht durch explizite Zuschläge in der Prämienkalkulation berücksichtigt. Bei den Kosten der Kapitalanlage (Größenordnung bis 0,2 % der Kapitalanlage) wird schlicht unterstellt, dass sie aus der Sicherheitsmarge zwischen der erwarteten Bruttorendite und dem Rechnungszins gedeckt werden. Die im Jahresabschluss ausgewiesene Nettoverzinsung in der Lebensversicherung stellt bereits die um diese Kosten bereinigte Bruttorendite dar. Die Regulierungskosten sind im Schaden- bzw. Leistungsaufwand enthalten bzw. für Rückkaufsfälle in der Lebensversicherung aus den Stornoabzügen zu decken.

3. Kalkulationsmodell am Beispiel der Lebensversicherung: Traditionell werden bei der Kalkulation eines gemischten Lebensversicherungstarifs mit der Versicherungssumme S, der Prämie P sowie der Versicherungs- und Prämienzahlungsdauer n folgende Kostenzuschläge angesetzt: a) ein einmaliger Abschlusskostenzuschlag α · n · P, definiert durch einen als Promille der Prämiensumme ausgedrückten Parameter α, bei dessen Zerlegung α = α2 + αlfd der erste Term α2 den in der gezillmerten Nettoprämie berücksichtigungsfähigen Anteil bezeichnet,
b) ein Verwaltungskostenzuschlag γ · S + κ, der alljährlich teils in Anteilen der Versicherungssumme, teils als fixer Euro-Betrag erhoben wird.
c) ein zur Deckung der Inkassokosten vorgesehener Zuschlag β · P, der mit jeder Prämienzahlung in Anteilen der Bruttoprämie fällig wird.
d) Hinzu kommt bei unterjähriger Zahlungsweise der Prämie ein Ratenzuschlag ρ · P, mit dem die Mehrkosten des unterjährigen Inkassos, Zinsausfälle durch den im Vergleich zur jährlich vorschüssigen Prämienzahlung verspäteten Zahlungseingang und der Verzicht auf die Erhebung noch ausstehender Risikoprämien bei Eintritt des Leistungsfalls innerhalb eines Versicherungsjahres ausgeglichen werden soll.

4. Ziele: Die Systematik der Kostenzuschläge dient dazu, die ab dem Vertragsabschluss für die künftige Versicherungsdauer zu erwartenden Kosten für die Abwicklung des Versicherungsvertrags möglichst verursachungsgerecht in der Prämienkalkulation abzubilden. Dabei ist die Höhe der Kostenzuschläge so festzusetzen, dass sie auch für lange Vertragslaufzeiten ausreichend sind, um Kostenrisiken zu minimieren.

5. Probleme: Aus Sicht der Unternehmen ist auf der einen Seite eine nicht zu großzügige Kalkulation von Kostenzuschlägen Voraussetzung für eine wettbewerbsfähige Preis-Leistungs-Relation der Versicherungsprodukte im Markt. Auf der anderen Seite können unzureichend kalkulierte Kostenzuschläge oder eine mangelnde Berücksichtigung der künftigen Kostendynamik dazu führen, dass das Versicherungsunternehmen Verluste aus der Kostenkalkulation ausgleichen muss. In der Lebensversicherung können dafür seit der Einführung der Mindestzuführungsverordnung keine Überschüsse aus anderen Ergebnisquellen mehr verrechnet werden; negative Kostenergebnisse sind deshalb zulasten des Eigenkapitals vom Lebensversicherungsunternehmen zu tragen.

Autor(en): Norbert Heinen

 

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