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Realisationsprinzip

1. Begriff: Ein Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).

2. Merkmale: Das Realisationsprinzip besagt, dass Gewinne nur zu berücksichtigen sind, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert sind. Damit ist der Ertragszeitpunkt festlegt. Das Realisationsprinzip ist eine Konkretisierung des Vorsichtsprinzips und leitet sich daraus ab. Abzugrenzen vom Imparitätsprinzip. Aus dem Realisationsprinzip folgt das Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenprinzip, das besagt, dass die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten die Wertobergrenze von Vermögensgegenständen bilden.

3. Gesetzliche Grundlage: § 252 I Nr. 4 HGB.

4. Rechnungslegung nach IAS/IFRS und US-GAAP: a) Nach dem Grundsatz des True and Fair View gilt in der Rechnungslegung nach IAS/IFRS grundsätzlich kein Realisationsprinzip.
b) Das Realisationsprinzip (realisation principle) nach US-GAAP besagt, dass Gewinne bilanziert werden dürfen, wenn sie realisierbar sind; sie brauchen jedoch noch nicht realisiert zu sein.

Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach

 

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