Willkommen im Gabler Versicherungslexikon



Versicherungslexikon

Qualitätsgeprüftes Wissen + vollständig Online + kostenfrei: Das ist das Gabler Versicherungslexikon auf versicherungsmagazin.de

Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Überzinsen

1. Begriff: Von der Versicherungsmathematik verwendeter Begriff für die erwirtschafteten Kapitalanlageerträge, die über dem in der Tarifkalkulation verwendeten Rechnungszins liegen.

2. Überzinsen in der Lebensversicherung: Dabei handelt es sich um den Teil der Kapitalanlageerträge, die über den Garantiezins hinaus erwirtschaftet wurden. An diesem Kapitalanlageerfolg sind die Versicherungsnehmer in der Lebensversicherung zu mindestens 90 % zu beteiligen (vgl. § 140 VAG i.V.m. der Mindestzuführungsverordnung vom 18.4.2016). Siehe auch Überschussbeteiligung.

3. Überzinsen in der privaten Krankenversicherung (PKV): Ursächlich für das Entstehen von Überzinsen ist der Umstand, dass die PKV ihre Beiträge nach dem Kapitaldeckungsverfahren kalkuliert und Alterungsrückstellungen bildet. Diese werden in Form von Kapitalanlagen über die Jahre verzinslich angelegt. Die dabei entstehenden Kapitalanlageerträge oberhalb des verwendeten Rechnungszinssatzes von maximal 3,5 % lassen Überzinsen entstehen. Die Zugrundelegung des Rechnungszinssatzes entspricht dem Vorsichtsprinzip. Es soll nur mit dem Zins kalkuliert werden, der auch bei Kapitalmarktschwankungen mit hoher Sicherheit am Markt erzielt werden kann. Im Einzelnen regeln §§ 150 f. VAG, künftig i.V.m der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV), die Verwendung und Aufteilung der Überzinsen. (Hinweis: Die KVAV ersetzt in der PKV u.a. die zuvor einschlägige Überschussverordnung, die zum 1.1.2016 aufgehoben wurde. Bislang liegt allerdings für die KVAV nur ein Entwurf vor. Den rechtskräftigen Erlass gilt es abzuwarten.) Demnach müssen mindestens 90 % der Überzinsen dem Versicherungskollektiv zufließen. Ein wesentlicher Teil wird dabei zur Beitragsentlastung im Alter unmittelbar für die heute über 65-Jährigen verwendet. Überzinsen tragen insofern direkt zur Stabilität der Beiträge im Alter bei.

Autor(en): Dr. Frank Schulze Ehring

 

260px 77px