Weiterbildungspflicht: Die Uhr tickt!

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Seit Februar dieses Jahres gelten die neuen Anforderungen der IDD an die laufende Weiterbildung im Versicherungsvertrieb. Was Vermittler wissen müssen: Bereits in diesem Jahr müssen vertrieblich Tätige volle 15 Zeitstunden Weiterbildung gemäß IDD absolvieren und nachweisen.

Weiterbildungen müssen zwar nicht aktiv nachgewiesen werden, aber auf Verlangen der Aufsichtsbehörde. Im Gespräch sind regelmäßige Routinekontrollen und anlassbezogene Prüfungen. "Auf jeden Fall sollten Bescheinigungen der Weiterbildungsanbieter gesammelt und getrennt nach Kalenderjahr abgelegt werden", rät Going Public-Vorstand Frank Rottenbacher (siehe dazu die Meldung in Versicherungsmagazin online). Der Weiterbildungsanbieter veröffentlichte zu dem Thema die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Geldstrafen bis zum Entzug der Gewerbeerlaubnis

Wenn Vermittler oder eine/-r ihrer zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiter/-innen nicht nachweisen können, dass sie sich pro Kalenderjahr 15 Zeitstunden weitergebildet haben, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 3.000 Euro je Verstoß geahndet werden kann. Bei mehrfachen Verstößen ist die gewerberechtliche Zuverlässigkeit gegebenenfalls nicht mehr gegeben und dem Vermittler könnte dann die § 34d GewO-Erlaubnis entzogen werden.

Formale Anforderungen an Weiterbildungen

Wie Going Public erklärt, müsse sich der Anbieter der Weiterbildung an die Anforderungen der VersVermV Anlage 3 halten. Danach muss die Maßnahme geplant sein (Konzeption, Beschreibung für Teilnehmer, Ablaufplan muss vorliegen). Darüber hinaus muss eine systematische Organisation vorliegen (Teilnehmer müssen in Textform eingeladen worden sein, Anwesenheit der Teilnehmer muss dokumentiert werden) und es muss sichergestellt werden, dass die Dozenten/Trainer für die Maßnahme geeignet sind.

"Gut beraten" keine Pflicht

Die erworbenen Weiterbildungsstunden müssen im Übrigen nicht an die Brancheninitiative "Gut beraten" gemeldet werden. Die Teilnahme an "Gut beraten" ist keine gesetzliche Pflicht. Jeder Weiterbildungsanbieter, der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, kann gewählt werden.

Mit Versicherungsmagazin die notwenigen Stunden sichern

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Autor(en): Bernhard Rudolf

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