22.10.2013 Branche
Schock für die betriebliche Krankenversicherung: Freigrenze gestrichen
Beiträge des Arbeitgebers zur betrieblichen Krankenzusatzversicherung (bKV) gelten nicht mehr als Sachzuwendung. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) an die obersten Finanzbehörden der Länder hervor. Daher müssen Arbeitnehmer Beiträge, die der Arbeitgeber für private Krankenzusatzversicherungen leistet, ab Januar 2014 als geldwerten Vorteil versteuern und zudem darauf Sozialversicherungsabgaben zahlen. Mehr
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