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Selbstregulierung

1.Begriff: Einrichtung von Regulierungstatbeständen bzw. Organisation der Beaufsichtigung nicht vom Staat, sondern von einer Branche selbst oder von einzelnen Unternehmen innerhalb einer Branche. Kommt auch in der Versicherungswirtschaft vor.

2. Historie und Formen: Formen der Selbstregulierung gab es vor Schaffung des EU-Binnenmarkts v.a. im Vereinigten Königreich, dem Staat, in dem das Versicherungswesen seinerzeit vom Grundsatz freedom and publicity geprägt war. Die Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten widerstanden bei der Schaffung des koordinierten Aufsichtsrechts (Versicherungsaufsicht) aber der Versuchung, auf Modelle des Zeitgeists hereinzufallen, die Glauben machen wollten, der Wettbewerb werde alles schon zum Besten regeln und, wenn er versage, dann würden Selbstregulierungseinrichtungen helfen. Alle Staaten führten stattdessen für alle Zweige eine staatliche Aufsicht ein. Erst in letzter Zeit ist eine Tendenz spürbar, zumindest teilweise Selbstregulierungsinstitute zur Unterstützung der staatlichen Aufsicht einzusetzen. Das begann damit, dass nach der Deregulierung Privatpersonen mit Aufsichtsaufgaben betraut wurden (vgl. den verantwortlichen Aktuar sowie die Vielzahl von sog. Treuhändern). Als weiteres Beispiel seien die überall entstandenen Sicherungsfonds genannt. Auch die neue Solvabilitätsregelung (Solvency II) birgt in Form der sog. internen Modelle Merkmale der Selbstregulierung.

Autor(en): Dr. Helmut Müller

 

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